Sach­verständigen­tätigkeit

auf Anfrage

Ein klinisch-psychologisches Sachverständigengutachten wird seitens des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben, ebenso können Privatpersonen ein privates Gutachten erstellen lassen. Ich, Mag. Dr. Flenreiss-Frankl Karin, bin eingetragene ALLGEMEIN BEEDETE UND GERICHTLICH ZERTIFIZIERTE SACHVERSTÄNDIGE im Fachbereich KLINISCHE PSYCHOLOGIE (https://mitglieder.gerichts-sv.at/Flenreiss-Frankl) beim Hauptverband der Gerichtssachverständigen.

Ich habe mich auf folgend Fragestellungen spezialisiert.

  1. Seelisches Schmerzensgeld (siehe dazu https://www.lindeverlag.at/zeitschrift/sachverstaendige-76/zpe/inhalt/ZPE020_10.pdf)
  2. Psychische Erkrankungen im Zusammenhang mit diversen Fragestellungen (u.a. Sucht und Therapiefähigkeit, Intellektuelle Behinderung und Erkrankungen aus dem psychotischen Formenkreis) 
  3. Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen
  4. Schuldfähigkeit und strafrechtliche Verantwortlichkeit
  5. Erwachsenenvertretungsgesetz
  6. Heimaufenthaltsgesetz

Weitere Fragestellungen gerne nach Absprache.